Teilzeit

Teilzeit - Überblick

Von Teilzeitarbeit bzw. Teilzeit spricht man, wenn Arbeitnehmer regelmäßig kürzer arbeiten als vergleichbare Vollzeitarbeitnehmer. Vorteil: Sie kann flexibel vereinbart werden, ob in Form von fixen Arbeitszeiten oder – je nach Arbeitsanfall – auch in Form von flexiblen Arbeitszeiten. Von zeitlich sehr geringen Beschäftigungsverhältnissen (z.B. 10 bis 15 Stunden pro Woche) über die traditionelle Halbtagsarbeit bis zu vollzeitnahen Teilzeitverträgen (oberhalb von 30 Stunden) können Beschäftigte ihr Arbeitszeitmodell auswählen. So kann zum Beispiel eine wöchentliche Mindeststundenzahl abgesprochen oder aber die Zahl der Arbeitstage reduziert werden an denen dann Vollzeit gearbeitet wird. Das Spektrum der Modelle umfasst aber auch jährliche Arbeitszeitverkürzungen, flexible Teilzeitschichten, Formen des Job-Sharings oder der zeitautonomen Arbeitsgruppen, flexible Jahres- und Lebensarbeitszeitregelungen, Langzeiturlaube, Sabbaticals und Altersteilzeit. Letztlich ist die Absprache mit dem Arbeitgeber für die Ausgestaltung der Teilzeit entscheidend. Nachteil der Teilzeitarbeit: Durch die Verkürzung der Arbeitszeit wird weniger verdient.
 

Rechtliche Grundlage für Teilzeit

Zur Förderung von Teilzeitarbeit trat ab 01.01.2001 das Gesetz über Teilzeitarbeit (TzBfG und befristete Arbeitsverträge in Kraft. Teilzeitbeschäftigte haben nach § 4 TzBfG grundsätzlich die gleichen arbeitsrechtlichen Ansprüche wie Vollzeitbeschäftigte. Nach § 8 TzBfG haben Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 15 Arbeitnehmern nach mindestens sechsmonatiger Beschäftigung einen vor dem Arbeitsgericht einklagbaren Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit und auf eine bestimmte Verteilung der Arbeitszeit auf die Woche, wenn betriebliche Gründe nicht entgegenstehen, etwa wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb nicht wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. Die Ablehnungsgründe können nach § 8 TzBfG durch Tarifvertrag festgelegt werden.
 
Ein Rückkehrrecht von unbefristeter Teilzeitarbeit auf eine Vollzeittätigkeit ist im deutschen Teilzeit- und Befristungsgesetz, anders als etwa in der niederländischen Gesetzgebung, nicht vorgesehen. Falls jedoch neue oder freie Stellen zu besetzen sind, müssen nach dem bundesdeutschen Recht (§ 9 TzBfG) teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter vorrangig berücksichtigt werden
 

Vorteile von Teilzeitarbeit

Grundsätzlich ermöglicht Teilzeitarbeit Müttern wie Vätern gleichermaßen, nach der Geburt eines Kindes sich sowohl um die Haus- und Familienarbeit zu kümmern, als auch weiterhin berufstätig zu sein beziehungsweise nach einer Babypause wieder im Beruf Fuß zu fassen und somit Familie und Beruf zu vereinbaren. Im einzelnen lassen sich die folgenden Vorteile zusammenfassen:
 
  • - Teilzeit lässt sich besser mit der Kinderbetreuung vereinbaren
  • - Es bleibt genügend Zeit für andere Beschäftigungen (wie Hobbys, Haushalt, Doktorarbeit; Ehrenamt).
  • - Weniger zu arbeiten passt zum Lebensstil des Downshiftings („Freiwillige Einfachheit“).
  • - Höhere Leistung der Mitarbeiter durch mehr Erholung.
  • - Der Arbeitgeber kann die Mitarbeiter so einteilen, wie es der Betrieb erfordert.
  • - Stellenabbau kann durch zeitweilige Teilzeitregelungen vermieden werden
  • - Es kann steuerliche Vorteile bringen, nicht so viel zu arbeiten.
  • - Aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr voll belastbare Mitarbeiter bleiben im Arbeitsverhältnis.
  • - Durch das Aufteilen einer Stelle (Arbeitsplatzteilung) auf mehrere Personen bekommen alle Gelegenheit, sich zu bewähren.
 

Nachteile von Teilzeitarbeit

  • - Für die Unternehmen entstehen höhere Kosten durch Lohnnebenkosten und Investitionen in die Weiterbildung sowie
  • - höherer Koordinationsaufwand
  • - Finanzielle Einbußen, Probleme bei Teilzeitformen mit verhältnismäßig kurzen Ankündigungsfristen sowie
  • - Befürchtung hinsichtlich eines Karrierehemmnisses bei den Mitarbeitern
 

Nutzung von Teilzeit in Deutschland

Nach wie vor arbeiten jedoch überwiegend Frauen in Teilzeit-Beschäftigungsverhältnissen. Während in Deutschland 69 Prozent der Mütter mit minderjährigen Kindern teilzeitbeschäftigt sind, sind es nur 5 Prozent der Männer mit minderjährigen Kindern. Von den Frauen ohne minderjährige Kinder sind 36 Prozent teilzeitbeschäftigt, Männer ohne minderjährige Kinder jedoch nur zu 9 Prozent. Teilzeitarbeit verfestigt somit Kritikern zufolge das klassische Rollenverhalten und die Entstehung von Frauenarbeitsplätzen mit einem geringeren Sozialprestige. 
 

Die Rolle von Teilzeit auf dem Arbeitsmarkt

In Teilzeitangeboten liegende Potenziale zur Verbesserung der Situation auf dem Arbeitsmarkt werden bislang noch wenig beachtet. Förderung der Teilzeitarbeit wird jedoch ansatzweise als gesellschaftliche Notwendigkeit erkannt. In den Statistiken Deutschlands werden jedoch immer die Anzahl der Arbeitsplätze angegeben und nicht die Anzahl der geleisteten Stunden. So wird durch Unterlassung in der Berichterstattung das wahre Ausmaß der Unterbeschäftigung unzureichend dargestellt, weil dort kaum die unfreiwillige Teilzeitbeschäftigung Erwähnung findet.